Förderanträge
Drei Schritte zur Projektförderung
Einen Förderantrag bei der Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg einzureichen, ist denkbar einfach. Drei Schritte auf dem Weg der Projektförderung:
1. Euer Projekt überprüfen
Wenn es
- etwas ganz besonderes ist, etwas, das es so noch nicht gegeben hat und es
- über euren Stamm, euren Bezirk oder eure Diözese hinaus Wirkung hat und
- natürlich mit Pfadfinderarbeit zu tun hat
dann könnt ihr einen Antrag an die DPSG Stiftung stellen.
2. Antrag stellen und abschicken
Wenn euer Projekt gefördert werden soll, dann müsst ihr einen Antrag stellen. Ein Antragsformular gibt es nicht. Wir wollen damit vermeiden, dass ihr euer Projekt in ein Korsett stecken müsst, das für euer Projekt nicht passt. Wir wollen euch die Freiheit lassen, euer Projekt so vorzustellen, wie ihr es möchtet.
In eurem Antrag sollten aber folgende Informationen enthalten sein:
- wer stellt den Antrag (der Stamm, der e.V., der Bezirk, der Rechtsträger, …)
- eure Adresse für evtl. Nachfragen, Zu- oder Absagen
- das Ziel, das ihr mit eurem Projekt erreichen wollt
- wer möglicherweise bei eurem Projekt noch beteiligt ist
- eine Beschreibung, was ihr bei eurem Projekt genau machen wollt. Bitte macht diese Angaben nicht zu kurz, damit wir von der Stiftung euer Projekt auch beurteilen können. Hier ist auch wichtig zu betonen, warum euer Projekt etwas Besonderes ist und es überregionale Bedeutung hat (vergleiche Schritt 1).
- den Zeitraum, in dem euer Projekt stattfindet
- eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben; das Geld, das ihr von der Stiftung beantragt, sollte hierin enthalten sein
Euren Antrag schickt ihr an folgende Adresse:
Stiftung DPSG
Martinstr. 1
41472 Neuss
Der Stiftungsvorstand berät zweimal im Jahr die eingegangenen Anträge. Einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Wenn Euer Projekt als förderwürdig angesehen wird, dann bekommt Ihr eine Zusage nach der Vorstandssitzung. Andernfalls erhaltet Ihr eine Ablehnung.
3. Bericht schreiben und Förderung publik machen
Wenn Euer Projekt gefördert wird, dann verpflichtet Ihr Euch dazu
- einen Bericht über Euer Projekt zu verfassen und diesen der Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg zur Verfügung zu stellen. Dieser Bericht wird etwa auf die Homepage der Stiftung eingestellt oder Interessierten zugesendet.
- die Stiftung in Eurem Wirkungsbereich publik zu machen, beispielsweise in dem Ihr auf den Projektpublikationen (Plakaten, Bannern, Eurer Homepage, Flyern, Dokumentationen, usw.) das Stiftungslogo mit aufdruckt.
Einen Antrag an die Stiftung stellen ist also kein Problem. Am Antragsverfahren soll es also nicht scheitern. Wenn ihr noch Fragen habt, könnt ihr uns gerne kontaktieren info@pfadfinder-stiftung.de. Wer es ganz genau wissen will, der kommt hier auf die Seite der Fördergrundsätze.
Und nachdem wir alle keine Lust auf großen Verwaltungskram haben, gibt es hier den vereinfachten “Verwendungsnachweis“, den wir zum Nachweis für unser Finanzamt bzw. die Stiftungsbehörde brauchen.
Viel Erfolg!
Euer Vorstand der Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg
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Hinweis: Der Stiftungsvorstand vergibt zweimal im Jahr Gelder. Die Antragsfristen hierfür sind der 31. März und der 30. September des jeweiligen Jahres. Entsprechende Aktionen und Maßnahmen müssen nach der Antragsfrist stattfinden.

