Formalien zu Ihrer Spende
Formalien zu Ihrer steuerbegünstigten Spende bzw. Zustiftung
Wenn Sie einen Überweisungsträger verwenden, so tragen Sie bitte als Verwendungszweck das Wort „Zustiftung“ ein. Außerdem sollte der Überweisungsträger Ihren Namen und Ihre Adresse beinhalten. Zusammen mit Ihrem Buchungsbeleg (Kontoauszug) können Sie diesen dann als Spendennachweis dem Finanzamt bei der Steuererklärung vorlegen.
Wenn Sie mehr als 100 Euro steuerbegünstigt spenden bzw. zustiften wollen – worüber wir uns außerordentlich freuen würden – so ist zur Vorlage bei der Steuererklärung eine Spendenbescheinigung durch die Stiftung erforderlich.
Bitte teilen Sie uns – wenn Sie nicht die unten aufgeführten Links verwenden wollen – über das Kontaktformular Ihren Namen und Ihre Adresse mit. Sie erhalten dann nach Eingang Ihrer Fördermittel von uns die gemäß § 50 Abs. 1 EStDV erforderliche Spendenbescheinigung per Post zugesandt.
Was ist der Unterscheid zwischen Zustiftungen und Spenden?
Zustiftungen gehen in das Stiftungsvermögen ein. Von ihnen dürfen nur die Erträge zur Zweckverwirklichung herangezogen werden. Nicht zweckgebundene Zustiftungen gehen also in das allgemeine Stiftungsvermögen ein. Zustiftungen müssen bei der Überweisung oder Übergabe vom Zuwender als solche ausdrücklich bezeichnet werden.
Spenden fließen lediglich dem laufenden Haushalt zu und müssen zeitnah verwendet werden und sind meist zweckgebunden. Aus diesem Grund handelt es sich bei Ihrer Zuwendung also formal gesehen nicht um eine Spende, sondern um eine Zustiftung.

