Stiftungseuro

Der neue Stiftungseuro: Wie wir jetzt mit wenig viel für die Zukunft des Pfadfindens tun können

Ab sofort könnt ihr ganz einfach wählen: Wollt ihr weiter euren DPSG-Beitrag zahlen oder wollt ihr genauso viel zahlen wie bisher und gleichzeitig für die Zukunft vorsorgen?

Wie das gehen kann?
Ganz einfach: Ihr zahlt einmal im Jahr den Stiftungseuro – dafür wird im Gegenzug euer Beitrag um einen Euro günstiger! An der Gesamthöhe des Mitgliedsbeitrags ändert sich nichts! Er bleibt gleich, egal wie ihr euch oder das Mitglied sich entscheidet. Der Unterschied liegt darin, wohin 1 Euro eures Beitrags geht. Der Stiftungseuro  fließt Jahr für Jahr in die DPSG-Stiftungen. Die sorgen dafür, dass das gesparte Geld immer mehr wird. Den Gewinn aus Zinsen und Erträgen geben die Stiftungen dann wieder zurück an Aktionen und Unternehmen in Stämme, Bezirke,  Diözesanverbände oder auf Bundesebene.

Was muss ich tun?
Ihr schneidet die Einwilligungserklärung „Ja zur Zukunft“ (siehe Abschnitt unten) aus und füllt sie aus. Wenn ihr noch nicht volljährig seid, müssen eure Eltern unterschreiben. Gebt die Erklärung dann eurem Stammesvorstand oder euren Leiterinnen und Leitern. Ach ja: Falls ihr die mittendrin nicht zerschneiden wollt, dann kopiert doch einfach die Erklärung.

Willenserklärung zum Stiftungseuro: Ja zur Zukunft! (PDF)

Informationen für StaVos und NaMi-Admins vom Gruppierungsversand im Februar 2010 (PDF)

Informationen für alle Mitglieder in mittendrin 1/2010 (PDF)

FAQs:

Welche Aufgaben kommen auf die NaMi-Administratoren und Leiterrunden zu?
NaMi-Administratoren und Leiterrunden werben (wie wir hoffen) für den Stiftungseuro, sammeln die  Willenserklärungen ein, archivieren diese und aktivieren das Häkchen in NaMi. Wir wissen, das ist etwas umständlich, aber leider ist es rechtlich nicht anders machbar.

Was bedeutet die Wahl des Stiftungseuros für den Bankeinzug?
Für den Beitragseinzug ist keine Änderung erforderlich. Der Gesamtbetrag, der abgebucht wird, bleibt in der gleichen Höhe wie bisher. Durch die Aktivierung des Kästchens für den Stiftungseuro in NaMi kann das Bundesamt erkennen, wie viele Mitglieder eines Stammes einen Euro des Beitrags ins Stiftungskapital fließen lassen wollen. Dieser Betrag wird automatisch an die Stiftung weiter geleitet.

Ich bin Admin und Kassenwart und habe dem Infozettel nicht entnehmen können, was das konkret für den Beitragseinzug bedeutet. Weitere und genauere Informationen wären hilfreich für mich.
Für den Beitragseinzug ist keine Änderung erforderlich. An Gesamtbetrag des Beitrags ändert sich ja nichts. Durch das das Kreuzchen in NaMi kann das Bundesamt ersehen, wie viele Mitglieder eures Stammes einen Euro des Beitrags ins Stiftungskapital fließen lassen wollen und das wird dann automatisch gebucht und fertig.
Wichtig ist für euch also nur die Willenserklärungen einzusammeln und zu archivieren. Fertig.
Ich weiß, dass das Verfahren mit Unterschrift einsammeln etc. komplizierter klingt als es in Wirklichkeit ist, aber leider ist es rechtlich nicht anders machbar. Und natürlich wünschen wir uns 100% Zustimmung zum Stiftungseuro :-)

Mir  ist nicht ganz klar, warum es rechtlich notwendig ist, dass wir von allen Mitgliedern eine Willenserklärung einholen und archivieren müssen. Mich würden die genauen rechtlichen Hintergründe interessieren, damit ich diese meiner Leiterrunde auch erklären kann. Denn wenn man schon so ‘nen Aufwand betreibt, möchte man schließlich wissen warum;-).
Es gab ja den Stiftungseuro schon einmal – Ende der 90er, als Stiftungsmark – und der wurde quasi einfach vom Beitrag abgezogen, sofern man nicht widersprochen hat (rechtlich eine sog. „Negative Willenserklärung“). Leider wurden wir von der Finanzverwaltung dafür gerügt und wir mussten die Stiftungsmark dann umstellen auf komplett freiwillige Basis. Mit allen Problemen: Es bedeutete für die Stämme bei jeder Beitragszahlung Extra-Arbeit, da die Stiftungsmark jedes Mal neu eingesammelt und getrennt überwiesen werden sollte. Kein Wunder, dass das nicht von Erfolg gekrönt war …

Deshalb nun der „neue Stiftungseuro“. Wie es immer gedacht war, wird er auch quasi vom Beitrag abgezogen und fertig. Es kostet also die DPSG-Mitglieder keinen Cent mehr. Aber es braucht dazu eben eine sog. „Positive Willenserklärung“, also die Zustimmung eines jeden Beitragszahlers. Aber nur einmal, und dann nie mehr! Falls jemand nicht einverstanden ist, braucht man nichts unternehmen, denn dann bekommt den einen Euro das Bundesamt (wie der restliche Jahresbeitrag auch).

Ich habe gehört, dass die Hälfte des Stiftungseuros wieder an meinen DPSG-Diözesanverband weiterfließt.
Das stimmt fast: Die Hälfte des Stiftungseuros, also 50 Cent pro Jahr, fließen nicht an euren DPSG-Diözesanverband, sondern an eure “DPSG-Diözesanstiftung” – falls euer DPSG Diözesanverband eine eigene Stiftung im DPSG-Stiftungsverbund hat. Das gilt aber nicht, falls euer Bezirk oder Stamm eine eigene Stiftung haben sollte: Die Weiterreichung des Stiftungseuros bis zur Bezirks- oder Stammesebene bekommen wir technisch noch nicht auf die Reihe – das kann aber in Zukunft noch kommen.

Ich habe gerade mit unserem Stavo zusammen gesessen und wir haben einen Elternbrief zum Thema formuliert. Dabei sind wir über eine Formulierung in dem Infoschreiben gestolpert. Darin steht, die Stiftungsmark wäre abgeschafft worden. Aber ich habe extra in meinen Unterlagen nachgeschaut: In 2006 wurde die “Stiftungsmark” von 50 Cent (= ehemals 1 DM) auf 1 Euro (“Stiftungseuro”) angehoben. Diesen freiwilligen Betrag habe ich auch weiterhin eingezogen und gesammelt an die Stiftung überwiesen mit dem Betreff “Stiftungseuro”.
Da die DPSG den Mitgliedsbeitrag für jeden, der “Ja!” zur Stiftung ankreuzt um einen Euro reduziert, wird der Betrag doch jetzt pro Jahr um einen Euro günstiger. Auch für die die das Kreuz nicht machen, da der Stiftungseuro bisher zusätzlich war. Oder irre ich mich?

Die Stiftungsmark bzw. dann folgend der Stiftungseuro waren ja eine freiwillige und zusätzliche Spende (Spende stimmt steuerrechtlich eigentlich ja nicht, denn es handelt sich um eine Zustiftung – das aber nur am Rande), die zusätzlich zum Beitrag bezahlt werden konnte. So wie ihr haben das auch andere Stämme gemacht, wofür wir natürlich sehr dankbar sind. Aber leider seid ihr in der Minderheit gewesen und so kamen auf diese Art und Weise keine wesentlichen Beträge mehr zusammen. Sinn des Stiftungseuros ist ja, ein planbare Größe zu haben, um die das Stiftungskapital jährlich wächst und das bei Beteiligung möglichst jedes DPSG-Mitglieds bei möglichst wenig Verwaltungsaufwand. Wir vermuten stark, dass das Verfahren, den Stiftungseuro extra einzusammeln und extra zu überweisen, den meisten zu viel Aufwand war und es einfach nicht mehr gemacht haben. Andere wiederum dachten, dass der Stiftungseuro doch ohnehin im Beitrag enthalten wäre.

In Zukunft ist das Verfahren so wie Du schreibst: Der Stiftungseuro wird quasi wieder vom Beitrag abgezogen, ohne dass dafür ein Verwaltungsaufwand für euch als Stamm entsteht (einzige Voraussetzung ist eben einmalig die Willenserklärung, sonst dürfen wir den Euro nicht einbehalten). Die Gesamthöhe des Beitrags bleibt also für jedes Mitglied gleich, unabhängig vom Kreuzchen. Der Unterschied besteht aber darin: Wenn ein Kreuz gesetzt wurde, dann darf vom Beitrag ein Euro in die Stiftung fließen – so wie es eigentlich immer gedacht war, aber aus steuerlichen Gründen nicht mehr gemacht werden durfte. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, dann geht dieser eine Euro nicht an die Stiftung (also die Zukunftssicherung) sondern fließt in den Jahreshaushalt des DPSG-Bundesverbandes (also die Gegenwart). D.h. anders ausgedrückt: Falls alle DPSG-Mitglieder ihre Zustimmung zum Stiftungseuro geben, würden dem jährlichen Bundeshalt 95.000 Euro Einnahmen für aktuelle Maßnahmen „entgehen“ – was jedoch durch gemeinsame Anstrengungen kompensiert werden soll (so der Wille der Bundesversammlung, des Bundesamt St. Georg e.V. und der Bundesleitung – die alle für diesen Bundeshaushalt zuständig sind und die die Stiftung als Zukunftssicherung der DPSG-Arbeit wollen).

Ihr habt den Stiftungseuro zusätzlich eingezogen (dazu noch einmal Danke!) und habt nun zwei Möglichkeiten:
– Ihr erhebt den einen Euro nicht mehr zusätzlich
– Ihr erhebt ihn weiterhin und stiftet ihn zusätzlich zu (damit würden eure Mitglieder sogar zwei Euro pro Jahr an die Stiftung „spenden“). Das wäre dann also kein „klassischer“ Stiftungseuro mehr, sondern eine Zustiftung.

Du kannst Dir natürlich vorstellen, welche der beiden Alternativen wir uns wünschen würden! :-)

Ich habe in der mittendrin euren Artikel zum Stiftungseuro gelesen. Die Idee finde ich prinzipiell gut, mich würde aber vorab interessieren, wie viel Geld in die Verwaltung der Stiftung investiert werden muss bzw. welches Personal davon bezahlt wird. Oder geschieht dies ehrenamtlich?

Auf der HP zur Stiftung habe ich nur diese wenigen Infos gefunden: “Die Aufwendungen der Stiftungen darf 50% der Erträge nicht überschreiten. Dies ist leider noch nicht der Fall, sodass der Dachstiftung ein Budget zur Deckung ihrer Kosten im Bundesleitungshaushalt eingerichtet und zur Verfügung gestellt wurde.”
Danke für Deine Anfrage! Es freut mich, dass Du den Stiftungseuro prinzipiell befürwortest. Gerne beantworte ich Dir Deine Fragen.

Der Stiftungsvorstand und seine Referenten arbeiten komplett ehrenamtlich. Auslagen, wie etwa Fahrtkosten, werden aber von der Stiftung erstattet, sofern wir diese belegen können und wir diese überhaupt der Stiftung berechnen wollen. Unser Ziel ist ja auch, dass die Stiftung DPSG, darum sind wir hier sehr zurückhaltend.

Lt. dem inzwischen Stiftungsrecht des Landes NRW dürfen Stiftungen auf Dauer nicht mehr als 40 % der Erträge an Verwaltungskosten verbrauchen, um nicht die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Das ist zwar einzusehen, aber in der momentanen Situation noch recht schwierig, wie Du Dir vorstellen kannst:

Sagen wir mal, im Moment hat die Stiftung ein Kapital von 400.000 Euro und das Ganze würde mit im Schnitt mit 3 % verzinst werden, ergäbe das einen Ertrag von 12.000 Euro. Von diesen 4.800 Euro dürfen also nur 4.800 maximal für Fahrtkosten, Prospektmaterial, Personalkosten, Porto usw. ausgegeben werden. Deshalb wird die Stiftung von seinem Gründer, dem Bundesamt St. Georg e.V. – also dem Rechtsträger der DPSG – personell unterstützt durch einen 10 %-Anteil an einer Sekretariatsstelle und durch die Buchhaltung.

Ich hoffe, dass ich Deine Fragen klären konnte. Ansonsten scheue Dich nicht, mich noch einmal anzumailen. Wir können gerne auch mal telefonieren.

 








ich habe dem Infozettel
nicht entnehmen können, was das konkret für den Beitragseinzug bedeutet.

Weitere und genauere Informationen wären hilfreich für mich.