DPSG-Stiftungsverbund

Gemeinsam stark werden – Stiftungsverbund in der DPSG

Der Grundgedanke
1998 wurde die Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg mit der Zielsetzung gegründet, langfristig die Arbeit des Verbandes abzusichern. Dabei wurde die Stiftungssatzung so gestaltet, dass die Stiftung auch als Treuhänder für nichtselbständige Stiftungen im Sinne einer Dachstiftung für den gesamten Verband auftreten kann.

Diese Option verwirklicht die DPSG-Stiftung, indem sie den Diözesanverbänden und anderen Rechtsträgern in der DPSG die Gründung eigener Förderstiftungen unter dem Dach der Bundesstiftung anbietet. Dieser Stiftungsverbund in der DPSG hat zum Ziel für alle interessierten verbandlichen Ebenen das Finanzierungsinstrument der Stiftung zu erschließen. Mit diesem Verbund soll auch das Potential der beteiligten Partner im Werben um Zustiftungen gestärkt werden.

Die Konstruktion
Die Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg bildet das Dach des Stiftungsverbundes. Sie ist eine anerkannte Stiftung nach bürgerlichem Recht und damit eine eigene Rechtsperson. Sie handelt in eigenem Namen und ist dem Grunde nach eigenständig. Sie untersteht der Rechtsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf und muss durch die Vorlage jährlicher Berichte und Jahresabschlüsse ihre Tätigkeit belegen.
Im Gegensatz dazu steht die unselbständige Stiftung. Sie kommt ebenfalls durch ein Stiftungsgeschäft zustande und verfügt über eine Satzung. Sie ist jedoch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Stifter und dem Treuhänder, der sie verwaltet und für sie handelt. In unserem Fall übernimmt die Bundesstiftung die Treuhandfunktion für die nichtselbständigen Stiftungen innerhalb der DPSG. Als Vorteile nichtselbständiger Stiftungen sind zu sehen:

  • Schnelle Errichtung der unselbstständigen Stiftung
  • Niedriges Anfangskapital
  • Geringer bürokratischer Aufwand bei der Gründung
  • Günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auch bei geringem Kapitaleinsatz
  • Geringe Verwaltungskostenanteile und höhere Kapitalerträge
  • Zuverlässige Abwicklung der Mittelvergabe durch Treuhänder und Stiftungsgremium
  • Überwachung der Zweckverwirklichung durch Treuhänder
  • Synergieeffekte bei gemeinsamen Fundraisingaktionen von Bundesstiftung und anderen Stiftungen im Verbund

Die Umsetzung
Um den angestrebten geringen Verwaltungsaufwand und die niedrigen Kosten zu gewährleisten, sind in der Zusammenarbeit zwischen Treuhänder und nichtselbständiger Stiftung im Stiftungsverbund einige Grundsätze zu beachten:

  • Einheitliche Satzungen und Treuhandvereinbarungen
  • Einheitliche Grundlinien der Anlagestrategie des Stiftungskapitals – Details werden vom Treuhänder eigenständig geregelt
  • Gemeinsames CD der DPSG-Stiftungen im Stiftungsverbund
  • Verwendung der Stiftungserträge erfolgt durch das entsprechende Gremium der nichtselbständigen Stiftung
  • Standardisierte Kommunikation zwischen Treuhänder und nichtselbständiger Stiftung zur Erreichung eines möglichst geringen Verwaltungsaufwandes.

Der Stiftungsvorstand der Bundesstiftung hat eine Mustertreuhandvereinbarung und eine Mustersatzung zur Gründung nichtselbständiger Stiftungen innerhalb der DPSG erarbeitet. Diese Vereinbarung und Satzung bilden die einheitliche Grundlage zur Gründung von Stiftungen innerhalb der DPSG.
Als Startkapital ist die Summe von 10.000 Euro vorgesehen. Die Stiftung wird gegründet, sobald der entsprechende Rechtsträger die Summe von Euro 10.000 auf das hierfür vorgesehene Konto der Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg überweist.

Alternativ besteht die Möglichkeit, das Gründungskapital der Stiftung in Teilbeträgen aufzubringen. Die Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg verwaltet das angesparte Kapital nach den gleichen Grundsätzen und Zweckbestimmung wie für nichtselbständige Stiftungen als “Stiftungsfonds XY”.
Bei überschreiten von 10.000 Euro Fondkapital wird der Stiftungsfond XY mit Abschluss der Treuhandvereinbarung in die nichtselbständige Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg – Diözesanverband XY umgewandelt.

Kosten des Stiftungsverbundes
In der Aufbauphase von Stiftungen im DPSG-Stiftungsverbund (bis 25.000 Euro Kapital) wird lediglich eine Pauschale von 50 Euro jährlich für die Verwaltung verlangt. Die damit verbundene Dienstleistung umfasst Buchhaltung, Jahresabschluss, Anerkennung Gemeinnützigkeit Finanzamt, Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen. Alle anderen administrativen Aufgaben müssen vom jeweiligen Rechtsträger selbst erbracht werden. Ab 25.000 Euro Stiftungskapital sind 8% der erwirtschafteten Erträge als Verwaltungspauschale an die Bundesstiftung abzuführen. Die Bundesstiftung behält sich vor, diese Konditionen an die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Details werden im abzuschließenden Treuhandvertrag bei der Stiftungsgründung geregelt.

Im DPSG Stiftungsverbund sind momentan folgende Stiftungen:

DPSG-Stiftungen auf Diözesanebene:

Stiftung DPSG Diözesanverband Augsburg
www.pfadstiften.de

Stiftung DPSG Diözesanverband Bamberg
www.dpsg-bamberg.de (im Bereich “Über uns / Stiftung DV Bamberg”)

Stiftung DPSG Diözesanverband Freiburg
www.dpsg-freiburg.de

Stiftung DPSG Diözesanverband Mainz
http://www.dpsgmainz.de/php/section.php?s=stiftung

Stiftung DPSG DV Osnabrück
www.dpsg-os.de

Stiftung DPSG Diözesanverband Regensburg
www.dpsgstiftung.de

Stiftung DPSG Diözesanverband Würzburg
http://www.stiftung.dpsg-wuerzburg.de/

DPSG-Stiftungen auf Bezirksebene:

Stiftung DPSG Fichtelbezirk (DV Regensburg)
www.dpsg-fichtelbezirk.de

DPSG-Stiftungen auf Stammesebene:

Stiftung DPSG Stamm St. Ansgar in Höxter (DV Paderborn)
www.pfadfinder-hoexter.de

Stiftung DPSG Stamm Heilig Kreuz (DV Aachen)
www.dpsg-heilig-kreuz.de

In Gründung befinden sich zur Zeit mehrere Stiftungen.
Unter anderem sind das:

Stiftung DPSG Bezirk Aachen-Stadt (DV Aachen)
Stiftung DPSG Stamm Condor (DV München)