Anträge

Drei Schritte zur Projektförderung

Einen Förderantrag bei der Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg einzureichen, ist denkbar einfach. Drei Schritte auf dem Weg der Projektförderung:

1. Überprüft Euer Projekt.

Wenn es etwas ganz Besonderes ist, etwas, das es so noch nicht gegeben hat und es über euren Stamm, euren Bezirk oder eure Diözese hinaus Wirkung hat und natürlich mit Pfadfinderarbeit zu tun hat, dann könnt ihr einen Antrag an die DPSG Stiftung stellen.

2. Stellt einen Antrag und schickt ihn ab.

Wenn euer Projekt gefördert werden soll, dann müsst ihr einen Antrag stellen. Ein Antragsformular gibt es nicht. Wir wollen damit vermeiden, dass ihr euer Projekt in ein Korsett stecken müsst, das für euer Projekt nicht passt. Wir wollen euch die Freiheit lassen, euer Projekt so vorzustellen, wie ihr es möchtet.
In eurem Antrag sollten aber folgende Informationen enthalten sein:

  • Antragssteller (der Stamm, der Bezirk…)?
    • Bitte achtet darauf, dass der Antrag vom entsprechenden (Stammes-) Vorstand unterschrieben ist
    • Ebenso ist eine Kontaktadresse hilfreich für evtl. Nachfragen, Zu- oder Absagen
  • Euer Projekt
    • Welches Ziel wollt ihr erreichen?
    • Wer ist möglicherweise bei eurem Projekt noch beteiligt?
    • Beschreibt, was ihr bei eurem Projekt genau machen wollt. Bitte macht diese Angaben nicht zu kurz, damit wir uns ein Bild von eurem Projekt machen können. Denkt daran: euer Projekt sollte etwas Besonderes sein bzw. überregionale Bedeutung haben. 
    • In welchem Zeitraum findet euer Projekt statt? Wichtig: Der Start Eures Projektes darf erst nach der Antragsfrist (s.u.) beginnen!
    • Wir benötigen eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben; das Geld, das ihr von der Stiftung beantragt, sollte hierin enthalten sein

      Euren Antrag schickt ihr an folgende Adresse:
      Stiftung DPSG
      Bismarkplatz 7/7a
      41061 Mönchengladbach
      kontakt@pfadfinder-stiftung.de

      Der Stiftungsvorstand berät zweimal im Jahr die eingegangenen Anträge. Einmal im Frühjahr und einmal im Herbst:

      Antragsfristen: 31.3. und 30.9. jeden Jahres

      Wenn Euer Projekt als förderwürdig angesehen wird, dann bekommt Ihr eine Zusage nach der Vorstandssitzung. Andernfalls erhaltet Ihr eine Ablehnung. 

3. Schreibt einen Bericht und macht die Förderung publik.

Wenn euer Projekt gefördert wird, dann verpflichtet ihr euch dazu…

  • einen Bericht über Euer Projekt zu verfassen und diesen der Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg zur Verfügung zu stellen. Dieser Bericht wird etwa auf die Homepage der Stiftung eingestellt oder Interessierten zugesendet.
  • die Stiftung in Eurem Wirkungsbereich publik zu machen, beispielsweise in dem Ihr auf den Projektpublikationen (Plakaten, Bannern, eurer Homepage, Flyern, Dokumentationen, usw.) das Stiftungslogo mit aufdruckt.

Los geht´s!

Einen Antrag an die Stiftung stellen ist also kein Problem. Am Antragsverfahren soll es also nicht scheitern. Wenn ihr noch Fragen habt, könnt ihr uns gerne kontaktieren unter kontakt@pfadfinder-stiftung.de.

Wer es ganz genau wissen will, der kommt hier auf die Seite der Fördergrundsätze.
Und nachdem wir alle keine Lust auf großen Verwaltungskram haben, gibt es hier den vereinfachten “Verwendungsnachweis“, den wir zum Nachweis für unser Finanzamt bzw. die Stiftungsbehörde brauchen.

Viel Erfolg!